Schaden-Service

SchadenService Stank Finanz e.K.Ein Schaden durch z.B. Krankheit, Unfall, Tod oder einfach unglückliche Ereignisse kann jeden treffen. Gerade dann ist es wichtig Hilfe zu bekommen. Genau darin sehen wir unsere Aufgabe - Ihnen schnell und unkompliziert zu Helfen, so dass Sie Ihre gewünschten und versicherten Leistungen erhalten.

Wir helfen Ihnen modern digital, telefonisch oder gerne persönlich unter vier Augen!

Als Ver­sicherungs­makler steht Ihnen die Stank Finanz e.K. sogar vertraglich (Maklervertrag) zur Seite.

Damit Sie Ihre versicherten Leistung erhalten, haben wir für Sie clevere Maßnahmen getroffen.

Schaden- und Leistungsservice Versicherungen

Der Stank Finanz e.K. und Fonds Finanz Service (unser Pool-Partner) für den Ernstfall:

Ihr Leistungsantrag wurde abgelehnt? Die Schadensregulierung zieht sich hin? In solchen Situationen ist es viel Wert, einen verlässlichen Partner an seiner Seite zu haben. Die Stank Finanz e.K. zusammen mit der Fonds Finanz Maklerservcie GmbH kümmert sich zusammen mit der auf Versicherungsrecht spezialisierten Kanzlei Wirth-Rechtsanwälte  schnell und kompetent um die Lösung Ihres Problems. Für den ersten Leistungsantrag in den Sparten LV, KV und Sach steht Ihnen die Kanzlei sogar kostenfrei zur Verfügung. Ein gutes Gefühl, sich im Ernstfall auf seinen Versoicherungsmakler (Maklerpool) verlassen zu können!

Die Services für den Ernstfall können wir Ihnen belegen. Hierfür erhalten Sie folgenden Zertifikate:

  • Leistungsservice Zertifikat Kranken­ver­si­che­rung
  • Leistungsservice Zertifikat Lebensversicherung
  • Leistungsservice Zertifikat Sachversicherung

Haben Sie noch kein Zertifikat, können Sie Ihr persönliches Zertifikat gerne bei uns anfordern.

 Bitte beachten Sie: Die Stank Finanz e.K. und Fonds Finanz Maklerservcie GmbH  bietet den Leistungsservice in den Sparten Kranken­ver­si­che­rung und Sachversicherung ab einer Schadenshöhe von 10.000 EUR an. Um von dieser Hilfe profitieren zu können, ist es Voraussetzung, dass der entsprechende Vertrag über die Stank Finanz e.K. und die Fonds Finanz Maklerservcie GmbH eingereicht wurde. 

 FAQ: Leistungsservice in LV, KV und Sach

Wer kann Wirth-Rechtsanwälte kontaktieren?

Der Erstkontakt kann gerne durch die Stank Finanz e.K. hergestellt werden. Wirth-Rechtsanwälte setzt sich dann mit Ihnen in Verbindung und übernimmt die weitere Betreuung. Zwingend erforderlich ist aber, dass Sie mit der Weitergabe Ihrer Daten an Wirth Rechtsanwälte einverstanden sind. Sie können sich aber auch direkt mit Wirth Rechtsanwälte in Verbindung setzen.

Wer ist der Mandant?

Der Mandant sind Sie.

Was versteht man unter „erster Leistungsantrag“?

Mit „erster Leistungsantrag“ ist die erste schriftliche Schadenmeldung an den Versicherer gemeint.
In der Berufs­unfähig­keitsversicherung ist das regelmäßig ein sehr umfangreiches, meistens mehrseitiges Formular. Wirth-Rechtsanwälte berät Sie beim Ausfüllen dieses Formulars und dabei, welche Unterlagen beizufügen sind und/ oder, ob die vorliegenden Belege ausreichen.

Wie weit geht die Beratung von Wirth-Rechtsanwälte?

Ziel des Leistungsservice ist es, dass der Leistungsantrag vollständig und kompetent so aufbereitet ist, dass die Versicherungsgesellschaft darüber ohne weitere Nachfrage entscheiden kann.
Die Beratung beginnt in dem Moment, in dem Sie einen Versicherungsfall haben und Hilfe beim Ausfüllen des Leistungsantrages/ der Schadenmeldung benötigt. Die Beratung endet, wenn Sie den mit Unterstützung von Wirth-Rechtsanwälte ausgefüllten Leistungsantrag bei Ihrem Versicherer eingereicht haben.

Wie muss man sich den Ablauf des Leistungsservice vorstellen?

Nach dem ersten Kontakt erhalten entweder Sie oder die Stank Finanz e.K. von Wirth-Rechtsanwälte eine ausführliche Email in der die benötigten Unterlagen bezeichnet werden und Sie Vorabinformation zum Ausfüllen des Leistungsantrages erhalten. Den so aufbereiteten Leistungsantrag prüft dann Wirth-Rechtsanwälte und berät Sie oder uns dahingehend, ob noch weitere Informationen oder Ergänzungen aufgenommen werden müssen oder bspw. weitere (aussagekräftigere) Arztberichte eingeholten werden sollten. Die ersten Erfahrungen zeigen, dass diese Beratung auch telefonisch umfassend und kompetent erfolgen kann.

Kann ich den Leistungsservice auch mehrfach in Anspruch nehmen?

Grundsätzlich können Sie den Leistungsservice auch mehrfach in Anspruch nehmen, allerdings immer nur für jeden Versicherungsfall einmal.

Entstehen Ihnen Kosten?

Für den Leistungsservice entstehen Ihnen keine Kosten. Es handelt sich um einen Service unseres Partners der Fonds Finanz Maklerservice GmbH.

Sollte es allerdings nach der Einreichung des Leistungsantrages/ der Schadenmeldung zu Streit mit dem Versicherer kommen und die Beauftragung eines Fachanwalts für Versicherungsrecht erforderlich werden, entstehen weitere Kosten, die dann von Ihnen, also dem Mandanten, getragen werden müssen. Die Kanzlei Wirth-Rechtsanwälte rechnet Versicherungsstreitigkeiten üblicherweise nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Diese so abgerechnete Vergütung wird dann auch von einer ggf. bestehenden Rechts­schutz­ver­si­che­rung erstattet. Selbstverständlich wird die Kanzlei Wirth-Rechtsanwälte ohne das Einverständnis Ihrerseits nicht tätig, sondern spricht eine weitere kostenpflichtige Tätigkeit dann in allen Einzelheiten ab.

Wie ist sichergestellt, dass der Leistungsservice auch weit in die Zukunft in Anspruch genommen werden kann?

Bei der Kanzlei Wirth-Rechtsanwälte und der Fonds Finanz Maklerservice GmbH handelt es sich um langjährige und im Markt gefestigte Unternehmen.

Für den unwahrscheinlichen Fall, dass es Fonds Finanz Maklerservice GmbH zukünftig nicht mehr geben sollte wird die Kanzlei Wirth Rechtsanwälte den Service gleichwohl aufrechterhalten. Im umgekehrten Fall wird sich die Fonds Finanz Maklerservice GmbH um einen anderen ebenso kompetenten Partner bemühen.

Ist das Leistungsversprechen an meine Betreuung und an den Vertrag bei Fonds Finanz gebunden?

Das Leistungsversprechen ist grundsätzlich daran gebunden, dass der entsprechende Vertrag über die Fonds Finanz eingereicht wurde oder – im Falle von übertragenen Verträgen – mindestens ein Jahr im Bestand der Fonds Finanz geführt wurde und noch geführt wird. Bitte beachten Sie, dass der Leistungsservice in den Sparten KV und Sach ab einer Schadenshöhe von 10.000 EUR angeboten werden kann.