Die Rentenhöhe der gesetzlichen SchülerUnfallversicherung ist für 2020 leicht gestiegen. Sie liegt in den neuen Bundesländern nach wie vor unter der gesetzlichen Schüler-Unfallversicherung der alten Bundesländer. Leider sind nur 29 Prozent aller Kinder bis 14 Jahren durch eine private Unfallversicherung geschützt.
Die Berechnungsbasis für die gesetzliche Schüler-Unfallversicherung erhöht sich in 2020 in den alten Bundesländern von 37.380 auf 38.220 EUR und in den neuen Bundesländern von 34.440 EUR auf 36.120 EUR.
Unabhängig davon, ob in den alten oder neuen Bundesländern, die Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung ist auch im Jahr 2020 nicht bedarfsdeckend. Der reale Kapitalbedarf, ja bereits der Mehraufwand der betroffenen Familie, wird im Ernstfall nicht gedeckt. So beträgt beispielsweise die Rente für einen verunfallten Fünfjährigen, der unfallbedingt Vollinvalide wird, im Jahr 2020 im Osten nur 501,67 EUR. Und denken Sie daran: Diese Rente steigt nicht mit zunehmendem Alter.
Bei ca. 81 % aller Unfälle gibt es keine Leistung. Versichert sind lediglich Unfälle im Kindergarten, in der Schule oder Hochschule sowie auf den direkten Hin- und Rückwegen. Die unfallbedingte Minderung der Erwerbsfähigkeit muss zudem mindestens 20 % betragen. Bei geringerer Einschränkung gibt es keine Leistung.
Leider sind Kinder, Schüler und Studenten sehr oft ohne Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung. Allerdings passieren genau in dieser Zeit die meisten Unfälle. Im schlimmsten Fall ist der junge Mensch ein Leben lang ein Sozialfall und auf die öffentliche Hand angewiesen.
Zerstörte Zukunft, ein Leben am Existenzminimum und die Familie muss dafür aufkommen. Die Unfallversicherung für Kinder schützt nicht nur das Kind, sondern die ganze Familie vor finanziellen Folgen.
Torsten Stank
Stank Finanz e.K.
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