Ster­be­geldversicherung und Trauerfallvorsorge

Die richtige Absicherung zum Schutz Ihrer Hinterbliebenen

Mit der Monuta Trauerfall-Vorsorge (Video) entscheiden Sie sich für die Ster­be­geldversicherung mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Je nach Wunsch können Sie bei der Trauerfall-Vorsorge die Versicherungsleistung frei bestimmen. Sie haben die Wahl zwischen einer finanziellen Absicherung mit garantierter, steuerfreier Auszahlung der Versicherungssumme an die Person die Sie bestimmen und einer Absicherung mit Bestattungsorganisation. Ganz gleich für welche Leistung Sie sich entscheiden, mit der Monuta Trauerfall-Vorsorge sind Ihre Hinterbliebenen optimal geschützt.

Seit dem Wegfall des gesetzlichen Ster­be­geldes im Jahr 2004 ist die Ster­be­geldversicherung ein wichtiger Baustein der privaten Vorsorge. Sorgt man nicht vor, müssen allein die Angehörigen die Kosten einer Bestattung tragen, die sich laut Stiftung Warentest durchschnittlich auf ca. 6.000 € und mehr belaufen. 

Monuta - Testsieger Jenseite

Leistungsumfang

 Lebenslanger Versicherungsschutz

 Garantierte (steuerfreie) Auszahlung

 Wahlweise mit Bestattungsorganisation

 Frei wählbare Versicherungssumme (3.000 EUR - 15.000 EUR)

 Keine Gesundheitsprüfung

Kostenlose Zusatzleistungen (Video)

 Doppelte Auszahlungssumme bei Unfalltod

 Kostenfreie Kindermitversicherung

 Auslandsschutz und kostenfreie Überführung weltweit

 Kostenfreie telefonische Rechtsauskunft zur Vorsorge

 Juristisch geprüfte Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht (Video) inklusive


Beitrag berechnen Trauerfall-Vorsorge



Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Patientenverfügung – warum ist das wichtig und was regelt sie?

Was passiert eigentlich, wenn Sie selbst oder Ihr (Ehe-) Partner durch Unfall oder Krankheit plötzlich nicht mehr in der Lage sind, alltägliche Angelegenheiten selbst zu organisieren oder wichtige Entscheidungen zu treffen? Darf der (Ehe-) Partner diese Angelegenheiten regeln, z.B. über das Vermögen verfügen oder die medizinische Betreuung organisieren?

Monuta - Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Die Antwort lautet nein, denn kein Volljähriger darf für einen anderen Entscheidungen treffen, es sei denn, er ist durch ein Gerichtsverfahren zum Betreuer eingesetzt oder es liegt eine Vollmacht vor. Um Sie auch für den Fall der Geschäftsunfähigkeit bestmöglich abzusichern, bietet Ihnen die Monuta Ster­be­geldversicherung als zusätzlichen Service kostenfreie und juristisch geprüfte Vorlagen für Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht (Video).

Die Patientenverfügung sorgt dafür, dass im Fall einer Entscheidungsunfähigkeit durch Unfall oder Krankheit die Ärzte und auch die Angehörigen beziehungsweise Betreuer genau wissen, ob, wie und wie lange der Patient medizinisch behandelt werden möchte.

Das 2009 verabschiedete "dritte Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts" verankert die Patientenverfügung im Betreuungsrecht. Damit ist der Wille des Patienten bindend und von Ärzten, Betreuern und Angehörigen zu beachten. Eine eindeutig und situationsbezogen formulierte Patientenverfügung sagt dem behandelnden Arzt, was er im Sinne des Patienten tun darf und was nicht. Eine Formulierung wie „unwürdiges Dahinvegetieren“ sagt beispielsweise gar nichts aus, denn sie ist von den Wertvorstellungen des jeweiligen Patienten geprägt und damit nicht allgemeingültig. Formulierungen müssen konkret sein, um Gültigkeit zu haben.

Um Fehler zu vermeiden, bietet die Monuta Ihnen eine juristisch geprüfte Vorlage für die Patientenverfügung. Fordern Sie gleich Iher Patientenverfügung kostenlos hier an.




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