Patientenverfügung

Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung

Was passiert eigentlich, wenn Sie durch Unfall oder Krankheit plötzlich nicht mehr in der Lage sind, alltägliche Angelegenheiten selbst zu organisieren oder wichtige Entscheidungen zu treffen? Darf der Lebenspartner diese Angelegenheiten regeln, zum Beispiel über das Vermögen verfügen oder die medizinische Betreuung organisieren?

Die Antwort lautet nein, denn kein Volljähriger darf für einen anderen Entscheidungen treffen, es sei denn, er ist durch ein Gerichtsverfahren zum Betreuer eingesetzt oder es liegt eine Vollmacht vor.


Wie kann ich mich Informieren?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten sich über das Thema Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung zu informieren.

Gerne helfen wir Ihnen weiter. Allerdings können und dürfen wir Sie nicht zu diesen Themen beraten. Dennoch können wir Ihnen unsere Erfahrung mitteilen. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.

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