Was passiert eigentlich, wenn Sie durch Unfall oder Krankheit plötzlich nicht mehr in der Lage sind, alltägliche Angelegenheiten selbst zu organisieren oder wichtige Entscheidungen zu treffen? Darf der Lebenspartner diese Angelegenheiten regeln, zum Beispiel über das Vermögen verfügen oder die medizinische Betreuung organisieren?
Die Antwort lautet nein, denn kein Volljähriger darf für einen anderen Entscheidungen treffen, es sei denn, er ist durch ein Gerichtsverfahren zum Betreuer eingesetzt oder es liegt eine Vollmacht vor.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten sich über das Thema Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung zu informieren.
Wir bieten Ihnen 2 Möglichkeiten sich mit dem Thema näher zu befassen und Lösungen für sich zu finden.
Gerne helfen wir Ihnen weiter. Allerdings können und dürfen wir Sie nicht zu diesen Themen beraten. Dennoch können wir Ihnen unsere Erfahrung mitteilen. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.
Was passiert eigentlich, wenn Sie durch Unfall oder Krankheit plötzlich nicht mehr in der Lage ist, alltägliche Angelegenheiten selbst zu organisieren oder wichtige Entscheidungen zu treffen? Darf der Lebenspartner diese Angelegenheiten regeln, zum Beispiel über das Vermögen verfügen oder die medizinische Betreuung organisieren?
Die Antwort lautet nein, denn kein Volljähriger darf für einen anderen Entscheidungen treffen, es sei denn, er ist durch ein Gerichtsverfahren zum Betreuer eingesetzt oder es liegt eine Vollmacht vor.
Rechtsanwalt Lutz Arnold erläutert in kurzen Beiträgen verschiedene Themen dazu (Quelle: Pfefferminzia)